Ausgleichsabgabe

Unternehmen, die mindestens 20 Mitarbeiter/ -innen beschäftigen, müssen nach § 77 SGB IX wenigstens 5% ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit einer Schwerbehinderung besetzen.
Wer diese Pflicht nicht erfüllen kann, führt für jeden unbesetzten Platz monatlich eine sogenannte Ausgleichsabgabe an den Staat ab.

Ihr Vorteil:

WinWin-PC ist eine Abteilung der Pegnitz Werkstätten - einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.

Sollten Sie Ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllen können, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, dass 50% unserer im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung auf Ihre Ausgleichsabgabe angerechnet werden können, wenn Sie Aufträge an gemeinnützig anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen nach § 136 SGB IX vergeben. Und davon profitieren Sie bei uns als unser Kunde.

Hier ein Rechenbeispiel:

Rechnungsbetrag 2.500 Euro
- Materialanteil 1.500 Euro

Arbeitsleistung 1.000 Euro
50% der Arbeitsleistung =  500 Euro Anrechnungsbetrag

Wir beraten Sie gerne!
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Zwei starke Partner für einen guten Gedanken.

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20.02.2012: Treffen Sie uns auf der Werkstättenmesse 2012
Sehr geehrte Damen und Herren,

vom 8.03...
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Kontakt:

Pegnitz Werkstätten der Lebenshilfe Nürnberg GmbH

Fürther Str. 212 / C3
90429 Nürnberg
Tel. 0911.587 93 777
Fax 0911.587 93 778
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